Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 17.04.2012 - A 2 K 1957/09 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1426/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Asylerheblichkeit von Einschränkungen …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2012 - A 2 K 1957/09
Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich und die Möglichkeit zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlichkommunikativen Bereich gehören zu dem elementaren Bereich der sittlichen Person (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.12.1994 - 2 BvR 1426/91 -).